Eine Arbeitshose mit Knietasche ist – in Verbindung mit einem Kniepolster – eine Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen zu werden.1 Damit gilt sie als Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Nach Artikel 18 und 19 der Verordnung (EU) 2016/425 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates unterliegt die hergestellte PSA einer EU-Konformitätserklärung des Herstellers. In Europa darf also keine PSA ohne Konformitätserklärung in Verkehr gebracht werden.
Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist.2 Die EU-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes.
Eine mit der Verordnung (EU) 2016/425 harmonisierte Norm ist die EN 14404:2004 + A1:2010. Nach EN 14404 gehören Kniepolster in Verbindung mit Arbeitshosen mit Knietaschen zum Knieschutz Typ 2.3 Produkte dieses Typen müssen gemäß der in der Norm beschriebenen Anforderungen zertifiziert werden.
Wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, müssen die Anforderungen der europäischen Verordnung 2016/425 eingehalten werden.4 Ein Produkt darf hiernach nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es die darin vorgesehenen Anforderungen erfüllt und die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder sonstigen Rechtsgütern nicht gefährdet.5
Daneben ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung geeigneter PSA verantwortlich.6 Nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV) darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen.7
Für Arbeitskräfte, die kniende Tätigkeiten ausführen, muss also eine geeignete Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden. Geeignet ist die PSA nur, wenn sie nach den Anforderungen der EN 14404 zertifiziert ist.
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